Farbwerk Tattoostudio

Unsere Verinbarung

Farbwerk Tattoostudio
Unsere Vereinbarungen in Kürze
Stand 01.03.2019
Farbwerk Tattoostudio Unsere Vereinbarungen in Kürze
Stand 01.03.2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Nachfolgenden Punkte stellen aus unserer Sicht die wichtigsten Regelungen aus unseren AGB dar
(Stand 01.03.2019). Grundlage des Vertrages werden unsere vollständigen AGB, die Du gerne auf Anfrage
(via Email) oder selbstverständlich vor Ort in unserem Studio erhältst.
• Wir bitten um rechtzeitige Terminabsage min. 3 Werktage vor dem Termin, ansonsten verfällt
eure Terminkaution.
• Damit wir eure Wunsch-Tattoo/-Piercing durchführen können, ist es erforderlich, dass ihr unsere
Anweisungen vor und während des Eingriffs befolgt. Wir weisen darauf hin, dass wir bei eklatantem
Zuwiderhandeln nach § 642 BGB das Recht haben, den Termin abzubrechen und euch den
vollen Preis für den Termin in Rechnung zu stellen. Es gelten u.a. folgende Regeln:
o Keine Einnahme von Alkohol- oder Betäubungsmittel mind. 24 Stunden vor dem Termin.
o Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten ohne vorherige
Absprache.
o Keine Applikation von Oberflächenanästhetika ohne vorherige Absprache.
o Ihr erscheint in einem für den Artist zumutbaren hygienischen Zustand (ihr habt am selben
Tag geduscht).
o Ihr haltet still während des gesamten Tätowier-/Piercing-Vorgangs.
• Auch bei Nicht-Erscheinen zu einem Termin ohne vorherige Absage haben wir das Recht, den
Termin in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
• Alle Rechte an den Entwürfen für ein Tattoo bleiben beim Studio bzw. dem Artist.
• Wir behalten uns das Recht vor, die Durchführung von Arbeiten abzulehnen insb., wenn:
o es sich sich bei einem Tattoo-Motiv um die Arbeit eines anderen Tätowierers handelt, die
1 zu 1 kopiert werden soll.
o Vorlage bzw. Motiv insbesondere durch ihre Größe eine dauerhaft gute Arbeit nicht zulassen
(Verschwimmen der Konturen und Zulaufen von Leerstellen).
o der Inhalt der Arbeit im erheblichen Widerspruch zur inneren Überzeugung des Studio-
Inhabers oder Artists steht.
• Evtl. erforderliche Nachstechtermine sind innerhalb von 6 Monate nach Fertigstellung der Tätowierung
kostenlos, er sei denn, eine unsachgemäße Pflege ist offensichtlich (bitte beachte hierzu
unsere Pflegeanleitung!).
• Gutscheine sind übertragbar und grundsätzlich 3 Jahre gültig, werden jedoch nicht ausbezahlt.
• Bitte erscheine mit dunkler Kleidung bzw. Kleidung, bei der unvermeidliche Farbspritzer bzw.
Blutflecken für Dich keine Rolle spielen.
Farbwerk Tattoostudio Unsere Vereinbarungen in Kürze
Stand 01.03.2019
Deine Daten (Datenschutzvereinbarung)
Die Nachfolgenden Punkte stellen aus unserer Sicht die wichtigsten Regelungen aus unseren Datenschutzvereinbarung
dar (Stand 01.03.2019). Unsere vollständigen DS-Vereinbarung erhältst Du gerne
auf Anfrage (via Email) oder selbstverständlich vor Ort in unserem Studio.
Wenn Du bei uns einen Termin für ein Tattoo, Piercing oder andere Dienstleistungen vereinbarst,
verarbeiten wir die für die Terminbuchung erforderlichen Daten. Hierzu zählen:
Verarbeitete Daten Verwendungszweck
Vorname, Nachname Identifizierung
Anschrift Abrechnung, Dokumentation für Behörden
Kontaktdaten
(Telefonnr., Mobilnr., Email)
Zur Kommunikation zwischen uns (Deinem Studio) und Dir. Dazu
gehören insb.: Rückfragen, Termin-Erinnerungen, Termin-Verschiebungen/-
Absagen, Geburtstagsgrüße, Informationen zu Angeboten.
Bevorzugte Kontaktart
(SMS, Email, keine)
Über welchen Kommunikationsweg möchtest Du kontaktiert werden?
Bei der Angabe von „keine“ erhältst Du keine automatischen
Nachrichten (Terminerinnerungen, Geburtstagsgrüße, Informationen
zu Angeboten) sondern wirst nur kontaktiert, wenn
es die Durchführung des Termins erfordert.
Geburtsdatum Verifizierung des Alters sowie Geburtstagsgrüße.
Beruf Für eine individuelle Beratung zur Wundpflege.
Gesundheitsdaten Mögliche Risikofaktoren für den Eingriff
Die fett markierten Daten sind dabei Pflicht-Angaben, ohne die eine Terminbuchung nicht möglich ist.
Gesundheitsdaten/Risikofaktoren
Die Gesundheitsdaten benötigen wir zur Risikoabschätzung und -Minimierung. Daher ist die sorgfältige
Beantwortung der Gesundheitsfragen („Risikofaktoren“) unerlässlich.
• Von den fertigen Arbeiten machen wir gelegentlich – nur mit Deinem Einverständnis - Bilder, die
wir zu Werbezwecken auf unserer Website bzw. auf Social-Media-Plattformen (FB/IG) veröffentlichen.
Wenn Du dies nicht wünschst, teile uns dies bitte mit, dann werden wir keine Fotos von
der fertigen Arbeit auf/an Dir erstellen.
• Wir werden Dir nach erfolgter Arbeit (Tattoo/Piercing) gelegentlich Informationen zu speziellen
Angeboten schicken. Diese Angebote erhältst Du von uns unabhängig davon, ob Du einen
Newsletter abonniert hast, kannst sie aber jederzeit abbestellen.
• Zur Verarbeitung Deiner Daten werden diese ggf. an verschiedene Dienstleister weitergegeben
(SMS-/Email-Provider u.ä.), mit denen wir jedoch entsprechende Vereinbarungen im Sinne des
DSGVO geschlossen haben. Eine Liste dieser Dienstleister findest Du in unserer vollständigen DSVereinbarung.
• Du kannst Deine Einwilligung in die Speicherung und Verarbeitung Deiner Daten jederzeit widerrufen,
jedoch nicht mehr nach begonnener Arbeit, da wir dann zur Speicherung dieser Daten verpflichtet
sind.
• Unabhängig von den übrigen Daten kannst Du jederzeit Deine Einwilligung widerrufen für
o Die Verwendung der Fotos von fertigen Tattoos/Piercings durch uns zu Werbezwecken
o Die Verwendung Deiner Kontaktdaten für Informationen zu besonderen Aktionen (z.B.
unseren Newsletter)
Farbwerk Tattoostudio Unsere Vereinbarungen in Kürze
Stand 01.03.2019
Einverständniserklärung Tattoo
Die Nachfolgenden Punkte stellen aus unserer Sicht die wichtigsten Regelungen aus unseren Einverständniserklärung
Tattoo dar (Stand 01.03.2019). Unsere vollständige EVE erhältst Du gerne auf Anfrage
(via Email) oder selbstverständlich vor Ort in unserem Studio.
• Beim Tätowieren handelt es sich um einen schmerzhaften Vorgang, bei dem die Haut verletzt
wird. Nach § 223 Abs.1 StGB handelt es sich damit auch um Körperverletzung, für die wir Deine
schriftliche Einwilligung gemäß § 228 StGB benötigen.
• Bei einer Tätowierung handelt es sich um ein Handwerk. Daher kann es zwischen der Tätowiervorlage
und dem Endergebnis immer zu kleinen Abweichungen hinsichtlich Farbe und Form kommen.
Dies gilt insbesondere bei Überdeckungen!
• Außerdem unterliegt auch eine Tätowierung in gewissem Umfang der Alterung. So können insbesondere
durch starke Sonneneinstrahlung oder Solarienbesuche über die Jahre die Farben verblassen.
Die Konturen werden über die Jahre ebenfalls unschärfer.
• Tätowierungen sind permanent und können je nach verwendeter Tinte nicht effektiv entfernt
werden.
• In ungewöhnlichen Fällen kann die Haut aufgrund ihrer Beschaffenheit die Pigmente der Tattoofarben
nur unzureichend aufnehmen. Dies kann zu unbefriedigenden Ergebnissen führen und ist
im Vorfeld leider nicht immer absehbar. Mögliche Ursachen hierfür sind erhebliche UV-Exposition
sowie Steroidmissbrauch.
• Wir ermahnen Dich als Kunden ausdrücklich, auch wenn der Tätowiervorgang schmerzhaft ist,
still zu halten und ruckartige Bewegungen zu vermeiden. Wir können sonst nicht für eine handwerklich
einwandfreie Arbeit garantieren.
• Es ist absolut unerlässlich, dass Du uns vollständig über Deine für die Tätowierung relevante
Krankengeschichte und Deinen Gesundheitszustand informierst.
• Am Tag der Tätowierung darfst Du nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen,
anderenfalls kann die Tätowierung nicht durchgeführt werden.
• Um eine optimale Abheilung und letztendlich ein optimales Ergebnis zu erhalten, ist es unbedingt
erforderlich, dass Du die Pflegehinweise einhältst, die wir Dir mitgeben.
• Trotz größter Sorgfalt sowie erprobter Techniken und Arbeitsmaterialen kann es während oder
nach dem Tätowieren zu Nebenwirkungen oder Komplikationen kommen. Eine Liste möglicher
Nebenwirkungen und Komplikationen findest Du in unserer ausführlichen EVE.